Notrufe in Rheinland-Pfalz
Pressemitteilungen und Stellungnahmen
Das schlimmste ist die Ungewissheit
Notrufe machen aufmerksam auf Vergewaltigung nach K.O.-Tropfen
Einige Notrufe für vergewaltigte Frauen in Rheinland Pfalz verzeichnen in letzter Zeit ein häufigeres Auftreten von sexuellen Übergriffen, die im Zusammenhang mit sogenannten K.O.-Tropfen stehen. Das sind unterschiedliche Substanzen, betäubende Mittel, die unbemerkt in ein Getränk oder Essen gegeben werden und dazu führen, dass die Opfer leicht manipulierbar sind. Die Betroffenen handeln, ohne ein Bewusstsein darüber zu haben. Nach außen wirken sie gedämpft, vielleicht leicht angetrunken. Sie sind scheinbar aktiv am Geschehen beteiligt, aber aufgrund der bewusstseinstrübenden Wirkung nicht in der Lage, selbstbestimmt zu handeln. Oft wachen sie an Orten auf, ohne zu wissen wann und wie sie dort hin geraten sind und spüren, dass ihnen etwas angetan wurde, an das sie sich nicht erinnern und das sie sich nicht erklären können.
K.O.-Tropfen werden von Tätern gezielt eingesetzt, um Frauen und Mädchen willenlos zu machen und sie dann zu vergewaltigen. Die Betroffenen können sich später an kaum etwas erinnern. Sie sind zutiefst verunsichert und vertrauen sich selten direkt jemandem an. Aus diesem Grund ist die Dunkelziffer nach wie vor immens hoch.
Für die rheinland-pfälzischen Notrufe ist das ein Grund das Thema mehr in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken, mit dem Ziel, dass Betroffene sich leichter an die Beratungsangebote der Fachstellen für sexualisierte Gewalt wenden und zum anderen, um Schutzmöglichkeiten zu eröffnen ohne Panik zu verbreiten:
Folgende Verhaltensweisen können helfen, sich davor zu schützen:
- Das eigene Glas nicht aus der Hand geben, keine Getränke von unvertrauten Personen annehmen, es sei denn in verschlossener Flasche bzw. genau verfolgen, wie das Getränk an der Theke zubereitet wird.
- Freundinnen und Freunde können aufmerksam sein und gegenseitig auf sich achten: Wenn eine Frau/ein Mädchen angetrunken wirkt, ohne entsprechend Alkohol zu sich genommen zu haben, wenn sie scheinbar „neben sich steht“, wenn ihr unerklärlicherweise übel wird, wenn jemand sie herausführen will, mit dem sie sonst nicht mitgehen würde etc., sollten Bekannte oder Umstehende eingreifen und ggf. Hilfe holen.
- Die Tropfen oder das Pulver sind oft geschmacksneutral, manchmal fällt jedoch ein salziger oder seifiger Geschmack auf und das Getränk wird etwas trüb. Dies fällt in Mixgetränken oder Bier weniger auf. Im Zweifel das Glas stehen lassen!
- Im Zusammenhang mit „Partydrogen“ nehmen Frauen und Mädchen u. U. freiwillig Pillen, deren Wirkungsweise und Dosierung sie nicht kennen. In geringen Dosen wirken diese euphorisierend und enthemmend, nur minimal höhere Dosen bewirken das Ausschalten des Bewusstseins und können im schlimmsten Fall zum Atemstillstand führen. Generell sollte die Einnahme von Pillen unterbleiben, da Wirkweise und Dosierung nicht einschätzbar sind!
- Alkohol verstärkt die Wirkung der Droge! Es können lebensbedrohliche Zustände wie Atemstillstand und Koma auftreten.
- Im Zweifel ärztliche Hilfe holen.
Wenn Frauen den Verdacht haben, Opfer eines gewaltsamen Übergriffs geworden zu sein, ist ein zeitnahes Handeln nötig, um einen Nachweis über die Verabreichung der Droge zu erhalten, denn sie ist im Blut höchstens 12 Stunden lang nachweisbar. Es ist in jedem Fall ratsam, sich im Zweifel ärztlich untersuchen zu lassen und Verletzungen, Infektionen oder eine Schwangerschaft attestieren zu lassen. Ärztinnen und Ärzte sind der Schweigepflicht unterworfen, d.h. dass damit noch keine Anzeige erfolgen muss. Dieser Schritt kann auch später noch erfolgen und kann in einer Beratungsstelle zum Thema erörtert werden. Sexuelle Übergriffe nach Verabreichung von K.O.-Tropfen sind strafbar, ggf. können weitere Straftatbestände wie Freiheitsberaubung u.a. vorliegen.
Die zwölf Frauennotrufe in Rheinland Pfalz bieten Beratung und Information für Betroffene und Angehörige an. Ärzte und Ärztinnen, die sich für den Umgang mit betroffenen Patientinnen und gerichtsmedizinische Verwertbarkeit von Untersuchungen interessieren, können sich ebenfalls an die Fachstellen zum Thema sexualisierte Gewalt wenden.
Verantwortlich:
Jacqueline Bröhl
Telefon: 0261 - 35000
