07. Juli 2016
Pressemitteilung
LAG

Nein heißt nein! Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht

Nein heißt nein! Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht

Gemeinsam mit dem Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff), begrüßt die Landesarbeitsgemeinschaft der Frauennotrufe Rheinland Pfalz die am 7. Juli vom Deutschen Bundestag verabschiedete Reform des Sexualstrafrechts, in dem fortan der Grundsatz „Nein heißt nein“ verankert ist.

Diese Reform stellt einen deutlichen Paradigmenwechsel dar. Nicht mehr eine Nötigung ist Voraussetzung für die Strafbarkeit eines sexuellen Übergriffs, sondern entscheidend ist der Wille der Betroffenen. Damit ändert sich ganz grundlegend die bisherige Auffassung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung im Gesetz.

Bisher waren sexuelle Handlungen an einer Person nicht strafbar, wenn diese nur verbal ihren entgegenstehenden Willen deutlich gemacht hatte. Für eine Strafbarkeit mussten zum Beispiel eine Drohung oder das Anwenden von Gewalt hinzukommen.

Der bff hatte bereits 2014 in einer Fallanalyse anhand von Zitaten aus Verfahrenseinstellungen die Schutzlücken im Sexualstrafrecht beschrieben („Was Ihnen widerfahren ist, ist in Deutschland nicht strafbar“).

Künftig kommt es für die Strafbarkeit einer Vergewaltigung nicht mehr darauf an, ob Gewalt angewendet wurde oder die Betroffene sich körperlich gewehrt hat. Entscheidend ist, dass der Täter sich über den erkannten Willen der Betroffenen hinweggesetzt hat.

„Damit sind auch die Anforderungen der Istanbul-Konvention erfüllt, die ganz klar die Strafbarkeit aller nicht-einverständlichen sexuellen Handlungen fordert“, sagt Katja Grieger, Geschäftsführerin des Bundesverbands Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff). Mit der Verabschiedung des reformierten Sexualstrafrechts kann dieses wichtige Menschenrechtsabkommen von Deutschland ratifiziert werden.

Kritisch bewertet wird hingegen die erst kurzfristig bekannt gewordene Ergänzung, dass mit der Gesetzesänderung auch Ausweisungen erleichtert werden sollen. „Das Ausländerrecht ist nicht der richtige Ort, um sexuelle Gewalt zu sanktionieren“, sagt Katja Grieger vom bff. „Bei sexueller Gewalt haben wir es mit einem gesamtgesellschaftlichen Problem zu tun, das alle betrifft, unabhängig von ihrer Herkunft“, so Grieger weiter. Der bff befürchtet negative Auswirkungen auf die Anzeigebereitschaft von Betroffenen. Sie werden einen Täter ohne deutschen Pass möglicherweise nicht anzeigen, wenn dadurch seine Ausweisung droht.

Gemeinsam mit dem bff wird die Landesarbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz die Umsetzung des reformierten Sexualstrafrechts kritisch begleiten.

V.i.S.d.P. Silvia Zenzen/bff
Der bff ist der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe. Er leistet Aufklärung, Sensibilisierung, Fortbildung und Politikberatung zum Thema Gewalt gegen Frauen und vertritt mehr als 170 ambulante Fachberatungsstellen aus dem gesamten Bundesgebiet. In Deutschland erlebt circa jede 7. Frau mindestens einmal in ihrem Leben sexualisierte Gewalt. Höchstens 15% der Taten werden angezeigt, weniger als 10% davon verurteilt. Fallanalyse zur
Beschreibung der Schutzlücken im Sexualstrafrecht

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