28. November 2016
Pressemitteilung
LAG

Ab jetzt gilt im Sexualstrafrecht: Nein heißt Nein!



LAG Frauennotrufe begrüßt den besseren Schutz der sexuellen Selbstbestimmung in Deutschland

Grafik: Nein heisst Nein! Gemeinsam haben wir Geschichte geschrieben.

LAG Frauennotrufe begrüßt den besseren Schutz der sexuellen Selbstbestimmung in Deutschland

Gemeinsam mit den Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe bff begrüßt die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der Frauennotrufe in Rheinland Pfalz die Reform des Sexualstrafrechtes: In einer historischen Abstimmung hatte der Deutsche Bundestag im Juli 2016 einstimmig diese grundlegende Reform beschlossen.  Am 10.11.2016 traten die Neuregelungen in Kraft.

Damit ist ein sexueller Übergriff auch schon dann strafbar, wenn er gegen den erkennbaren Willen einer Person ausgeführt wird. Es kommt nicht mehr darauf an, ob eine betroffene Person sich gegen den Übergriff gewehrt hat oder warum ihr dies nicht gelungen ist.

„Damit wird in Deutschland endlich die Anforderung der Istanbul-Konvention umgesetzt. Danach sind alle nicht-einverständlichen sexuellen Handlungen unter Strafe zu stellen,“ freuen sich die Mitarbeiterinnen der Frauennotrufe. „Für diesen Schutz der sexuellen Selbstbestimmung in Deutschland haben wir lange gekämpft!“

Neben einer landesweiten Fachtagung der Landesarbeitsgemeinschaft der Frauennotrufe fanden viele Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Landespolitik und unterschiedliche Aktionen in der Öffentlichkeit statt – so z. B. die Verteilung der Postkarten „Nein heißt Nein! Vergewaltigung verurteilen“ in Mainzer Kneipen.

Mit der Reform wird auch die Ungleichbehandlung im Strafrahmen bei Betroffenen mit Behinderung abgeschafft, bisher war ein sexueller Übergriff gegen eine „widerstandsunfähige“ Person mit geringerer Strafe bedroht. Nach dem neuen Gesetz kann ein Übergriff gegen eine Frau mit Behinderungen härter bestraft werden.

Ganz neu eingeführt wird der Straftatbestand der sexuellen Belästigung. Dadurch sind künftig auch Übergriffe strafbar, die bislang als nicht erheblich eingestuft waren.

„Wir kritisieren aber die gleichzeitige Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes im Zuge der Sexualstrafrechtsreform. Unsere Freude über den verbesserten Schutz der sexuellen Selbstbestimmung ist getrübt durch die teilweise Vereinnahmung der Debatte für rechtspopulistische Forderungen,“ moniert Astrid Rund vom Frauennotruf Rhein Hunsrück Kreis. „Wir wünschen uns für die Zukunft eine konstruktive Diskussion über Sexismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.“

Der Reform war eine jahrelange rechtspolitische Auseinandersetzung vorangegangen. Kritikerinnen und Kritiker hatten immer wieder darauf hingewiesen, dass eine Neuregelung die bestehenden Beweisprobleme nicht löse. Die Fachfrauen aus den Fachstellen zum Thema Sexualisierte Gewalt wissen: „Es gibt selten eindeutige Beweise, wenn es um sexuelle Übergriffe geht. Dies darf aber kein Grund sein, Frauen in einer „Gerechtigkeitslücke“ zu belassen.“

Die Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe erhoffen sich von dem neuen Gesetz auch eine Signalwirkung in die Gesellschaft hinein.
Katja Grieger vom bff erläutert: „Die Botschaft ist jetzt ganz klar und eindeutig: Wer ein NEIN ignoriert, tut Unrecht.“

Das neue Gesetz kann hier heruntergeladen werden.

Weitere Informationen zum Gesetz und zur Debatte im Vorfeld.

In der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der Frauennotrufe in Rheinland Pfalz arbeiten 12 Fachstellen zum Thema Sexualisierte Gewalt zusammen. Der bff ist der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe. Er vertritt mehr als 170 ambulante Fachberatungsstellen. In Deutschland erlebt ca. jede 7. Frau mindestens einmal in ihrem Leben sexualisierte Gewalt. Höchstens 15% der Taten werden angezeigt, weniger als 10% davon verurteilt.

Für die LAG: Anette Diehl, Frauennotruf Mainz
Frauennotruf Mainz e.V. - Fachstelle zum Thema Sexualisierte Gewalt
Koordinierungsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG)

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