09. März 2016
Pressemitteilung

Nein heißt Nein! Immer und überall



LAG der Frauennotrufe begrüßt rheinland-pfälzische Initiative zum Sexualstrafrecht von Dreyer und Alt

 Internationaler Frauentag 2016. Nein heißt nein.

Auch am 105. Internationalen Frauentag heißt es für die Landesarbeitsgemeinschaft der Frauennotrufe in Rheinland Pfalz: „8. März 2016 Nein heißt nein – immer und überall“. Die Fachstellen zum Thema Sexualisierte Gewalt führen die Kampagne ihres Bundesverbandes der Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen (bff) weiter, in der sie die Gesetzgeberinnen und Gesetzgeber auffordern, die bestehenden Schutzlücken im Sexualstrafrecht so schnell wie möglich zu schließen.

Rückenstärkung erhielten die Expertinnen in Rheinland Pfalz von Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Frauenministerin Irene Alt: Rheinland-Pfalz hatte letzte Woche gemeinsam mit Hamburg und Niedersachsen einen Entschließungsantrag zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung durch eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechts in die Bundesratssitzung eingebracht.

Mit Unterstützung von Thüringen forderten sie die Bundesregierung auf, die Schutzlücken im Sexualstrafrecht zu schließen und das Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung zu sichern. Nach den Plänen der vier Länder solle künftig jede nicht-einvernehmliche sexuelle Handlung strafbar sein. Die Strafbarkeit dürfe nicht von der Gegenwehr des Opfers oder der angewandten Gewalt abhängig gemacht werden. Vielmehr müsse das fehlende Einverständnis des Betroffenen ausschlaggebend sein - im Sinne eines "Nein-heißt-Nein". Das geltende Recht hätte sich in seiner bisherigen Form in bestimmten Punkten als defizitär erwiesen, da auch teilweise massive Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung durch den engen Tatbestandskatalog nicht als Sexualstraftat sanktioniert werden können.

„Wir freuen uns, dass aus unserem Bundesland ein solches Signal kommt und wir hoffen, dass weitere politisch Verantwortliche diesem Weg folgen. Wir haben jetzt die Chance, die faktische Straflosigkeit vieler sexueller Übergriffe in Deutschland endlich zu beenden“, fordern die Frauennotrufe in Rheinland Pfalz gemeinsam.

Zum Hintergrund:

Deutschland hatte die seit August 2014 geltende, so genannte Istanbul-Konvention des Europarates unterzeichnet und ist somit zu Anpassung des Strafrechts verpflichtet. Die Konvention schreibt den Staaten vor, jede "nicht einverständliche sexuelle Handlung" unter Strafe zu stellen. Dies ist nach Ansicht des Bundesverbandes der Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen und vieler Juristinnen und Juristen derzeit bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung nicht der Fall. Frauen und Mädchen sind somit nicht geschützt. Für die Expertinnen ist sicher, dass dies einer der Gründe ist, warum in Deutschland die Verurteilungsquote bei Vergewaltigung zuletzt bei unter 10% lag.

Die zwölf Frauennotrufe in Rheinland Pfalz bieten seit mehr als 35 Jahren vergewaltigten Frauen und Mädchen Unterstützung in Form von Beratung und Begleitung. Die Fallanalyse zu Schutzlücken im Sexualstrafrecht mit vielen Beispielen stehen zum Download bereit.

 

V.i.S.d.P.: Anette Diehl, März 2016

 

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