Wir beschäftigen uns seit 1994 verstärkt mit der Frage, welche Maßnahmen erforderlich sind, damit Frauen und Mädchen mit Behinderung das Angebot des Notrufs wahrnehmen können. Folgende Veränderungen fanden seit dieser Zeit statt:
Beseitigung äußerer Barrieren
- Rampe für den Eingangsbereich
- Umbau der Toiletten (für Rollstuhlfahrerinnen nutzbar)
- Einrichtung eines Gruppenraums mit Beratungsmöglichkeit im Erdgeschoss
- Faxgerät für gehörlose Frauen, Kurse in Lautbegleitender Gebärdensprache und in DGS
- Hörkassetten und Faltblatt in Brailleschrift
- Faltblatt in einfacher Sprache
Beseitigung innerer Barrieren
- Vortragsreihe „Behinderte Frauen im Frauenzentrum – ein Frauenprojekt wird barrierefrei“ mit Vorträgen zum Beispiel zur Lebenssituation von Frauen mit Behinderung, zu sexualisierter Gewalterfahrung von Frauen mit Behinderung und zur doppelten Diskriminierung als Frau und als Behinderte
- Vorträge für gehörlose Frauen zu unterschiedlichen Themen
- Ausstellungen zum Thema mit Bibez
- Initiierung einer Gruppe für nichtbehinderte Frauen und Frauen mit Behinderung
- Gespräche mit Mitarbeiterinnen des ZsL, der Behindertenbeauftragten der Stadt Mainz, dem Hessischen Koordinationsbüro und dem Landesbehindertenbeauftragten
- Kollegiale Supervision
- Aktuell: Barrierefreie Website
- Hinweis auf Barrierefreiheit im Faltblatt
- Vernetzung (zum Beispiel Arbeitskreis „Sexualität und Behinderung“ des ZsL Mainz)
- Präventions- und politischen Arbeit (Fortbildung von MitarbeiterInnen von Wohn- und Arbeitseinrichtungen zum Thema sexualisierte Gewalt; Stellungnahmen im Hinblick auf die Gleichstellung von Frauen mit Behinderung im Sexualstrafrecht)
Frauen, die so stark beeinträchtigt sind, dass sie nicht mobil sind und keine Möglichkeit der Kontaktaufnahme haben, können nur über Bezugspersonen erreicht werden.