17. März 2026
Pressemitteilung
LAG

Pressemitteilung: Frauennotrufe in Rheinland-Pfalz fordern verlässlichen Gewalthilfegesetzes anlässlich des Internationalen Frauentags am 08. März 2026.



Frauennotrufe in Rheinland-Pfalz unterstützen die Forderungen des Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff).

Zum 8. März 2026, dem Internationalen Frauentag, der weltweit als feministischer Kampftag begangen wird, fordert der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) eine verlässliche und auskömmlich finanzierte Umsetzung des Gewalthilfegesetzes. Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der Frauennotrufe in Rheinland-Pfalz unterstützen die Forderungen des Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) mit Nachdruck. Die Fachstellen zum Thema Sexualisierte Gewalt hatten bereits mehrfach angemahnt, „dass dieser gesetzliche Rechtsanspruch auf Beratung in der Zukunft nur möglich wird, wenn bereits jetzt ein adäquater Ausbau des Hilfesystems erfolgt, in bedarfsgerechte Maßnahmen investiert wird und Schutzlücken geschlossen werden“.

Zuletzt hatten die Expertinnen im Dezember 2025 mit einer Postkartenaktion konsequente Umsetzung auf rheinland-pfälzischer Landesebene gefordert.

„Sowohl Ministerpräsident Alexander Schweitzer als auch Frauenministerin Katharina Binz haben Unterstützung zugesagt – darauf verlassen wir uns,“ so Ruth Petri und Anette Diehl, von den Frauennotrufen Trier und Mainz und Verbandsrätinnen im bff. Ministerin Katharina Binz stimmt dem im Gespräch mit Anette Diehl zu: „Als Frauenministerin ist es mir ein Anliegen, dass der gesetzliche Anspruch auf Schutz und Beratung Schritt für Schritt Realität wird. Das Frauenministerium setzt sich daher dafür ein, die notwendigen Voraussetzungen für ein verlässlich finanziertes und bedarfsgerecht ausgestaltetes Hilfesystem zu schaffen.“

Angebot für alle Betroffenen sicherstellen
Das Gewalthilfegesetz beinhaltet den Anspruch auf diskriminierungsfreien Zugang zu Beratung und Schutz. Das gilt insbesondere für Frauen mit Behinderung, wohnungslose Frauen, Frauen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus sowie andere besonders vulnerable Gruppen.  Eine wirksame Umsetzung des Gesetzes erfordert daher gezielte Investitionen in barrierefreie und spezialisierte Strukturen. Die Frauennotrufe fordern zudem, dass alle Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt adäquat unterstützt werden können – auch queere Personen und sehr junge Menschen sowie Menschen mit prekärem Aufenthaltsstatus.

Sicherheit und Stärkung für Fachberatung
Das Gewalthilfegesetz soll die Fachberatungsstellen für Gewaltbetroffene strukturell stärken und ab 2027 ihre bedarfsgerechte Finanzierung durch die Länder sicherstellen. Hier darf es keine Unsicherheiten für die Fachberatungsstellen geben – auch die Kommunen müssen ihre Verantwortung weiterhin wahrnehmen, um Beratungsstellen schnellstmöglich Planungssicherheit über ihre Finanzsituation ab 2027 zu geben.

Fachberatung als umfassendes Angebot
Die Frauennotrufe bieten neben der notwendigen Unterstützung die notwendige Präventionsarbeit sowie Schulungen für Institutionen und Multiplikator*innen. Diese muss nachhaltig finanziert werden. Geschlechtsspezifische Gewalt wird überwiegend von Männern verübt und ist Ausdruck gesellschaftlicher Machtverhältnisse. Ohne diese Verankerung bleibt Gewaltschutz auf die Bewältigung von Gewaltfolgen beschränkt. Mit der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes müssen die Präventionsangebote gestärkt werden.

Nur ein starkes Netzwerk garantiert umfassenden Gewaltschutz
Der Ausbau des Gewalthilfenetzes ist unabdingbar: „Gerade in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz braucht es für regionale Herausforderungen spezifische Lösungen und einen flächendeckenden Ausbau von Unterstützungsorganisationen – damit der Zugang zu Hilfe nicht vom Wohnort abhängt“, so Sabine Wollstädter vom Frauennotruf Mainz.

Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der Frauennotrufe in Rheinland-Pfalz fordern gemeinsam mit dem Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) zum 8. März, dem feministischen Kampftag, sowohl den deutlichen Ausbau des Gewalthilfenetzes als auch den Erhalt der vielfältigen sozialen Infrastruktur in den Kommunen.

Der Anspruch des Gewalthilfegesetzes, Schutz und Beratung strukturell zu stärken, muss sich in einer verlässlichen Finanzierung und Planungssicherheit für diejenigen widerspiegeln, die Schutz und Beratung anbieten.

Anette Diehl (Frauennotruf Mainz) und Ruth Petri (Frauennotruf Trier)

Für die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der Frauennotrufe in Rheinland-Pfalz

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