Frauennotrufe aus RLP überreichen Forderungspapier an Frauenministerin. Gewalthilfegesetz muss priorisiert werden- Weichen stellen jetzt!
Mit ihrem Papier fordern die rheinland-pfälzischen Frauennotrufe (Fachstellen zu Sexualisierter Gewalt) die Bundesregierung nachdrücklich dazu auf, die Weichen zu stellen für eine Eindämmung geschlechtsspezifischer Gewalt und für eine verlässliche Begleitung durch Fachstellen und Schutzräume nach und während Gewalt. Damit schließen sich die Fachstellen zum Thema Sexualisierte Gewalt den Forderungen des Bundesverbands Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) an, der zum Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen (25.11.) unter dem Hashtag #verletzt mit der klaren Botschaft an die Öffentlichkeit geht, endlich den Koalitionsvertrag umzusetzen und die Verabschiedung des Gewalthilfegesetzes zu priorisieren.
Lotte Steinhauer vom Frauennotruf Koblenz: „Was nützt Betroffenen von Gewalt der Erwerb eines Deutschlandtickets, wenn Vergewaltigungen, sexuelle Belästigung, Körperliche Gewalt, seelische Misshandlung, Missbrauch, Menschenhandel, Hasskommentare im Netz u.s.w. weiter schwerste Verletzungen hervorrufen, die in Ermangelung an einer geeigneten und verlässlichen Ausstattung von Einrichtungen weder bearbeitet noch verhindert werden können? Wollen Politiker*innen verletzten Personen wirklich mitteilen: "Es gab kein Zeitfenster mehr, für die Gewalt, die Du erlebt hast" oder noch schlimmer: "Das Thema war uns nicht so wichtig!"?
Am 27.11.2024 übergeben die rheinland-pfälzischen Frauennotrufe um 12:30 Uhr im Frauenministerium in Mainz ihre Forderungen an Frauenministerin Katharina Binz und die Landesregierung. Sie fordern darin von der Bundesregierung und allen demokratischen Parteien das Gewalthilfegesetz noch vor den Neuwahlen zu verabschieden und appellieren an die Landesregierung diese Forderung auf Bundesebene zu unterstützen und sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass der Gesetzentwurf noch Anfang Dezember ins Kabinett kommt, zu den priorisierten Themen zählt und noch in der laufenden Legislaturperiode verabschiedet wird. „Gewalt wird niemals weniger, wenn wir die Festigung von Beratung, Schutz und Prävention aufschieben“, macht Miriam Kösterkamp vom Frauennotruf Idar-Oberstein klar.
Astrid Rund vom Frauennotruf Rhein Hunsrück setzt noch verschärfend hinzu: „Jede Gesellschaft muss Verantwortung dafür übernehmen, geschlechtsspezifische Gewalt zu verhindern und Betroffenen verlässliche Angebote zu machen, mit deren Hilfe die Verarbeitung des Geschehens leichter wird und Folgeerscheinungen abgemildert werden können. Das Leben nach Gewalt geht weiter und mit dem Gewalthilfegesetz stellt die Bundesregierung die Weichen dafür, dass es gut und stabil weitergehen kann, dass Verletzungen heilen können.“
Um den 25. November machen bundesweit Frauennotrufe, Interventionsstellen, Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser darauf aufmerksam, dass die Bundesregierung das Vorhaben des Gewalthilfegesetzes aus dem Koalitionsvertrag noch immer nicht umgesetzt hat. Das geplante Gewalthilfegesetz sieht vor, Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer Gewalt erstmals bundesgesetzlich zu regeln und den Bund an der Finanzierung von Frauennotrufen, Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern zu beteiligen.
"Es geht darum, dass Betroffene die Hilfe bekommen können, die sie benötigen: wohnortnah, gut zugänglich für alle, mit ausreichenden Sprechzeiten, zeitnah in Krisen und so intensiv wie benötigt", so die Pressestelle des Bundesverbands der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe.
Darüber hinaus müssen dringend umfangreiche Kapazitäten für Präventions- und (politische) Öffentlichkeitsarbeit, sowie Gremienarbeit geschaffen werden, um Sexualisierter Gewalt und anderen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt entgegenzutreten und diese effektiv zu bekämpfen.
Weiterhin muss Arbeitsplatzsicherung und gute Arbeitsbedingungen für diejenigen erreicht werden, die täglich weit über ihre Belastungsgrenzen gehen, um Betroffene bestmöglich dabei zu unterstützen, die verletzende und zersetzende Kraft von geschlechtsbezogener Gewalt auf individueller und gesellschaftlicher Ebene endlich zu stoppen.
"Das Gewalthilfegesetz stellt einen wichtigen Schritt dazu und damit zur Umsetzung der Istanbul-Konvention dar und muss zu den dringenden Gesetzen gehören, die in der verbleibenden Regierungszeit noch umgesetzt werden", betont Lotte Steinhauer von der Landesarbeitsgemeinschaft der autonomen Frauennotrufe in Rheinland-Pfalz. "Ob und wann die nächste Regierung das Vorhaben nach den vorgezogenen Wahlen wieder aufgreift, ist mehr als fraglich und die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt ist dringlich und erlaubt keine weitere Verzögerung", so die Mitarbeiterinnen der Fachberatungsstellen weiter.
Weitere Informationen zum geplanten Gewalthilfegesetz finden Sie unter: bff - Bundesverband
Für Rückfragen stehen Ihnen die Frauennotrufe in Ihrer Region zur Verfügung. Eine Übersicht der Frauennotrufe in RLP finden Sie hier.
Rheinland-Pfalz im November 2024
Verantwortlich für den Text: Lotte Steinhauer (Frauennotruf Koblenz), Astrid Rund (Frauennotruf Rhein Hunsrück) Miriam Kösterkamp (Frauennotruf Idar Oberstein) & Ruth Petri (Frauennotruf Trier)