Vorwort
Seit dem 01.02.2018 ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention in Deutschland in Kraft und damit geltendes Recht. Dieser völkerrechtliche Vertrag stellt einen Meilenstein im Bestreben dar, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt in Europa zu verhindern.